Das Arbeitsrecht


Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Das individuelle Arbeitsrecht ordnet die Verhältnisse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, vornehmlich die zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsverträge und, falls erforderlich, die Tarifverträge, die Betriebsvereinbarungen und die gesetzlichen Vorschriften. 

Das kollektive Arbeitsrecht dekretiert die Rechte und Pflichten von arbeitsrechtlichen Koalitionen in Betrieben, weshalb es auch als Koalitionsrecht bezeichnet wird. Koalitionen sind einerseits die Arbeitgeber, beziehungsweise die sie vertretenden Verbände und andererseits die Vertretungsorgane der Arbeitnehmer, wie Betriebsräte und Gewerkschaften. Das Kollektivarbeitsrecht behandelt die Gegebenheiten des Betriebsverfassungsrechts, des Tarifrechts, sowie des Streik- und Aussperrungsrechts. 

Themen des Arbeitsrechts

Deutsches Arbeitsrecht ist zweifellos problematisch aufgebaut, weil es trotz häufiger Anstrengungen, nicht gelungen ist ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Ebendaher müssen sich Arbeitsrechtler mit mehr als 50 Rechtsquellen herumschlagen. 

Die Rechtsquellen zeigen sich innerhalb der Normenpyramide, welche mit dem über allem stehenden EU-Recht und seinen Richtlinien eingeleitet wird und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hin zum Weisungsrecht der Arbeitgeber als unterste Ebene langt. 

 Ferner müssen mit Arbeitsrecht befasste Anwälte das sogenannte Richterrecht erwägen, welches sich aus der ständigen Rechtsprechung des BAG ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Berlin übernommen werden kann. 

Aber wenn ist es ratsam einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen? Unzweifelhaft dann, wenn es um Bedeutendes geht, wie Geld, berufliche Aussichten, die Karriere oder durchaus nur den guten Ruf. Rechtsanwälte für Arbeitsrecht sind hinsichtlich der juristischen Lage stets auf dem gültigen Stand und wissen, ob für den betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Das ist wichtig, wenn beispielsweise die Bestimmungen im Arbeitsvertrag von denen des Tarifvertrages zum Nachteil des Arbeitnehmers abweichen. 

Wir von der Berliner Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 030-610828045 


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