Urlaub



Urlaub

Der Erholungsurlaub

Die Urlaubszeit wird als schönste Zeit des Jahres bezeichnet und wer mag dem schon widersprechen, schließlich ist man in dieser Zeit von allen Arbeitspflichten entlastet, bekommt seine Bezüge weiter und erhält in den meisten Firmen zuzüglich zum Urlaubsentgelt ein zusätzliches Urlaubsgeld. Trotz allem befeuern sich am Thema Erholungsurlaub von jeher arbeitsrechtliche Konflikte. Ab und an sind es allein durch Fehlinterpretationen herbeigeführte Missverständnisse, viel öfter geht es aber um knallharte Interessenkonflikte zwischen Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern. 

Um entbehrliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, ist eine genaue Kenntnis der arbeitsrechtlichen Bedingungen zwingend. Normalerweise ist ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag ausreichend, um den Urlaubsanspruch zu eruieren. Insofern sich dort nichts findet, gilt für ausnahmslos alle Arbeitnehmer in Deutschland der gesetzliche Mindesturlaub von insgesamt vier Wochen, egal ob Vollzeit- oder Minijob, ob Sechs- oder Zweitagewoche. 

Von der Beantragung bis zum Urlaubsantritt

Zunächst muss der Urlaub vom Arbeitnehmer beim Arbeitgeber beantragt werden, wenn möglich gleich am Anfang des neuen Kalenderjahres und bis spätesten 14 Tage vor dem gewünschten Urlaubstermin. Das kann sowohl verbal, als auch schriftlich geschehen. Allerdings hat jede Variante Nach- und Vorteile. 

Hernach muss der Arbeitgeber den Urlaubsantrag annehmen, um dem Arbeitnehmer diesen damit gewähren. Die Befürwortung des Erholungsurlaubs sollte beizeiten geschehen, dass der Mitarbeiter diesen richtig planen kann, allerdings wird dafür durch den Gesetzgeber keine Frist gesetzt. 

Wittert der Beschäftigte eine Ablehnung des Urlaubs, nichts anderes ist es, wenn die Genehmigung nicht erteilt wird, bleibt dem Antragsteller einzig der Gang vors Arbeitsgericht, um seinen Urlaubswünschen Geltung zu verschaffen. Von einer sogenannten Selbstbeurlaubung ist ernsthaft abzuraten, denn diese führt potentiell unmittelbar zu einer wirksamen fristlosen Kündigung. 

Für die Kalkulation des Urlaubsgeldes kommt es darauf an, wie viel Geld der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt durchschnittlich regulär verdiente. Das Urlaubsgeld soll vor Urlaubsbeginn ausgezahlt werden. 

Hilfe durch den Fachanwalt

Holen Sie sich professionelle Unterstützung

Wir von der Berliner Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 030 610828045 


Das könnte Sie auch interessieren:

Kanzlei Kronbichler, Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht

Unseren Mandanten helfen wir als lang erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht bei arbeitsrechtlichen Problemen, sei es bei einer Kündigung, Abmahnung, einem schlechten Zeugnis, Fragen zum Arbeitsverhältnis, eines Teilzeitantrags, auch in der Elternzeit oder bei jedem anderen Problem im Arbeitsverhältnis.

Arbeitsrecht Hotline: 030-610828045

Unser Partner im Arbeitsrecht

Unsere Standorte

Sie finden unsere Kanzlei für Arbeitsrecht auch an weiteren Standorten in ganz Deutschland. Hier erhalten Arbeitnehmer eine persönliche kompetente Beratung und Soforthilfe im Arbeitsrecht durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.