Die Abfindung

Was ist eine Abfindung und wer erhält diese?

Eine Abfindung ist eine abschließende Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wobei es auf diese Zahlung gemeinhin keinen Rechtsanspruch gibt. Das ist im allgemeinen der Tatsache geschuldet, dass das Kündigungsschutzgesetz beabsichtigt bestehende Arbeitsverhältnisse zu erhalten, anstatt deren Auflösung durch eine Abfindungszahlung zu ermöglichen.

Und doch lassen sich in Deutschland Abfindungsansprüche unterteilen – in gegen den Willen eines Arbeitgebers erzwingbare sowie jene, die nicht erzwingbar sind. Nicht erzwingbar ist eine Abfindung nach einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich anlässlich der Wirksamkeit einer Kündigung. Erzwingbar ist eine Abfindung laut eines Auflösungsurteils des Arbeitsgerichts allerdings, sofern der Tarifvertrag, das Betriebsverfassungsgesetz oder ein Sozialplan das vorsieht.


Auf was ist bei einer Abfindung zu achten?

Einer der entscheidenden Aspekte bei der Ausgestaltung eines Abfindungsvergleichs ist die Beachtung der Auswirkung auf das Arbeitslosengeld. Rasch können mit einer unbedachten Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags mit Abfindungsregelung Ansprüche verloren gehen.

Die Abfindungshöhe wird nicht gesetzlich geregelt, sondern hängt vom Verhandlungsgeschick der Vertragsparteien ab. Aber leider sind Arbeitnehmer fast immer im Nachteil, weil sie ihrem Gegenpart beim Verhandeln, aus einer Reihe von Gründen, nicht gewachsen sind.

Arbeitgeber probieren, aus ihrer Position der intellektuellen, wirtschaftlichen und psychologischen Stärke, die Abfindungshöhe kleinzuhalten. Zudem verfügen sie auch über mehr Erfahrungen. Genau deshalb lohnt es sich zu prüfen, ob eine Beauftragung eines Anwalts für Arbeitsrecht dem vermeintlich schwächeren Arbeitnehmer helfen kann.

Allerdings gibt es bei solchen Verhandlungen immer ein Prozessrisiko, doch wer, wenn nicht ein verhandlungssicherer Fachanwalt für Arbeitsrecht, kann einem Arbeitnehmer helfen, eine überdurchschnittliche Abfindung zu erzielen? Unsere Berliner Rechtsanwälte erhandeln regelmäßig außerordentlich hohe Abfindungen für Arbeitnehmer, aus diesem Grund empfehlen wir besten Gewissens, in Abfindungsverhandlungen unsere Hilfe zu erwägen.

Wir von der Berliner Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 030 610828045


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