Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Die Berechnung der Leistungen eines Rechtsanwalts erfolgt in Deutschland zwingend entsprechend des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Dabei bildet im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder, innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage. Will ein Auftraggeber des Rechtsanwalts innerhalb eines Verfahrens beispielsweise 8000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert gleichermaßen 8000 Euro. Abhängig davon welche Tätigkeiten vereinbart wurden, kann der Rechtsanwalt bestimmte RVG-Gebührensätze zugrunde legen.
Weniger einfach ist die Berechnung des Streitwertes, sofern es im Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat, darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle alternative Berechnungsregeln vor. Wenn es um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung geht, ergibt sich ein Streitwert von einem Monatsgehalt. Dagegen sind es bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung drei Monatsgehälter.
Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?
Es kommt dementsprechend darauf an, welche Tätigkeiten aus dem Auftrag des Mandanten hervorgehen. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 13.000,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 666,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent also 432,90 Euro. Dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 666,00 Euro, also 799,20 Euro. Zuzüglich der pauschalen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 1.490,00 Euro.
Der Gesamtbetrag ergibt sich nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 666,00 Euro addiert werden und es ergibt sich ein Gesamtbetrag von 2.282,54 Euro. Doch auch bei einer Beendigung mit Urteil erhöhen sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei diesem Rechenbeispiel auf 4.380,15 Euro, beziehungsweise bei einer Einigung auf 5.375,23 Euro.
Je höher der Streitwert, desto höher ist auch die Gebühr und weil mit Höhe des Streitwerts auch die Verantwortung und das Haftungsrisikos ansteigt, erhöhen sich auch die Gebühren, allerdings nicht linear, sondern degressiv.
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