
Anwälte für Arbeitsrecht in Berlin
Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede?

Immer wenn juristische Sachen zu klären sind, werden Anwälte hinzugezogen. Das ist mal ein Patentanwalt, falls es um den gewerblichen Rechtsschutz geht, ein Staatsanwalt, falls es darum geht, den Rechtsgeber, also den Staat, zu vertreten oder auch ein Rechtsanwalt, für die Vertretung von juristischen und natürlichen Personen. Dazukommend gibt es noch Syndikusrechtsanwälte, die sich um die rechtlichen Probleme in Verbänden und Unternehmen kümmern.
Nur wenn ein Rechtsanwalt spezielle Erfahrungen und Kenntnisse in einem Rechtsgebiet erworben hat, kann er die Bezeichnung Fachanwalt führen. Ein Erwerb der Fachanwaltschaft ist in Deutschland seit 2019 in 24 Rechtsgebieten umsetzbar. Es ergibt sich aus der Fachanwaltsordnung, auf welche Weise aus einem Anwalt ein Fachanwalt, zum Beispiel für Arbeitsrecht, wird. Nicht ganz 28 Prozent der Rechtsanwälte sind auch Fachanwälte, ein gutes Fünftel davon sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Fachanwältin für Arbeitsrecht Berlin

Das Arbeitsrecht ist als besonderer Teil der Rechtsordnung entstanden, da Arbeitnehmer in der Regel gegenüber dem Arbeitgeber schutzbedürftiger sind. Die Herstellung dieser Balance zwischen den Parteien und die Durchsetzung dieses Arbeitnehmerschutzrechte ist Frau Fachanwältin Xenocrat ein besonderes Anliegen.
Als zertifizierte Datenschutzbeauftragte (Bitkom Akademie) und Fachanwältin für Arbeitsrecht bringt sie umfassende Expertise in den Bereichen individuelles und kollektives Arbeitsrecht mit. Frau Xenocrat verfügt zudem als zertifizierte Datenschutzexpertin (Bitkom Akademie) über besonderes Fachwissen im Beschäftigtendatenschutz. Mit langjähriger Erfahrung berät sie Mandanten bei Aufhebungsverträgen, Kündigungen sowie Fragen zu Eingruppierungen und arbeitsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Darüber hinaus vertritt sie unsere Mandanten vor allen deutschen Arbeitsgerichten in allen Instanzen. Ihr besonderer Schwerpunkt liegt in der Verhandlungsführung: Sie unterstützt unsere Mandanten dabei, ihre Interessen erfolgreich durchzusetzen und individuelle Lösungen zu erzielen. Dabei legt sie großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und eine klare, verständliche Beratung.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht ist Frau Miruna Xenocrat als Gesprächspartnerin in diversen arbeitsrechtlichen Beiträgen zu lesen und zu sehen (u.a. bei NDR Info, MDR um 4, zeitonline, Spiegel, welt.de, Tagesspiegel, MOMA, zdfheute, Deutschlandfunk, SZ).
Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Herr Christian Kronbichler ist seit dem Jahr 2003 als Rechtsanwalt in München zugelassen. Im selben Jahr gründete er zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Waldschütz eine Rechtsanwaltssozietät. Diese schloss sich etwa sechs Jahre später mit den Rechtsanwälten Georg E. Klein und Maximilian Klein (LL.M.Eur.) zur Partnerschaftsgesellschaft WALDSCHÜTZ KRONBICHLER KLEIN (WKK Rechtsanwälte) zusammen.
Er studierte an den Universitäten Regensburg, Kiel, Salzburg und München Rechtswissenschaften und entschied sich frühzeitig für das Arbeitsrecht. Sein Referendariat absolvierte er in München in der Kanzlei eines Insolvenzverwalters. In dieser Zeit führte er am Arbeitsgericht München selbstständig Kündigungsschutzverfahren durch. Im Jahr 2010 wurde Christian Kronbichler von der Rechtsanwaltskammer München als Fachanwalt für Arbeitsrecht zugelassen.
Rechtsanwältin für Arbeitsrecht Berlin

Frau Maike Melchior studierte Rechtswissenschaften an der Universität in Marburg. Sie absolvierte ihr Referendariat in Potsdam und erlangte 2021 ihr zweites Staatsexamen. Schon während ihres Studiums interessierte sich Frau Melchior für arbeitsrechtliche Themengebiete. Dabei richtete sich ihr Blickfeld vor allem auf die Rechte von Arbeitnehmern.
Frau Melchior engagierte sich bereits ehrenamtlich in mehreren Vereinen wie beispielsweise dem Marburger Tafel e.V. Seit Anfang des Jahres 2022 unterstützt sie das Kanzlei Team in Berlin und berät Sie gerne in arbeitsrechtlichen Fragen.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwälte für Arbeitsrecht müssen besonderes Wissen im kollektiven Arbeitsrecht, dem Individualarbeitsrecht sowie dem Verfahrensrecht nachweisen. Zum Kollektivarbeitsrecht gehört in diesem Kontext das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, das Tarifvertragsrecht sowie das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht.
Vorrang hat aber das individuelle Arbeitsrecht, weil dort besondere Kenntnisse bezüglich den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts, des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen und dem Schutz besonderer Personengruppen, wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren, erwartet werden.
Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht tragen zu dürfen, muss der Bewerber mindestens 100 selbst bearbeitete Fälle belegen, von denen 50 Prozent gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein müssen.
Bevor es einem Juristen erlaubt wird, sich um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu bemühen, muss er sich zunächst zum Rechtsanwalt, also einem Volljuristen, mit Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen.
Wir von der Berliner Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 030-610828045
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