Anwälte für Arbeitsrecht in Berlin

Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede? 

Immer wenn juristische Sachen zu klären sind, werden Anwälte hinzugezogen. Das ist mal ein Patentanwalt, falls es um den gewerblichen Rechtsschutz geht, ein Staatsanwalt, falls es darum geht, den Rechtsgeber, also den Staat, zu vertreten oder auch ein Rechtsanwalt, für die Vertretung von juristischen und natürlichen Personen. Dazukommend gibt es noch Syndikusrechtsanwälte, die sich um die rechtlichen Probleme in Verbänden und Unternehmen kümmern.

Nur wenn ein Rechtsanwalt spezielle Erfahrungen und Kenntnisse in einem Rechtsgebiet erworben hat, kann er die Bezeichnung Fachanwalt führen. Ein Erwerb der Fachanwaltschaft ist in Deutschland seit 2019 in 24 Rechtsgebieten umsetzbar. Es ergibt sich aus der Fachanwaltsordnung, auf welche Weise aus einem Anwalt ein Fachanwalt, zum Beispiel für Arbeitsrecht, wird. Nicht ganz 28 Prozent der Rechtsanwälte sind auch Fachanwälte, ein gutes Fünftel davon sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.


Der Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwälte für Arbeitsrecht müssen besonderes Wissen im kollektiven Arbeitsrecht, dem Individualarbeitsrecht sowie dem Verfahrensrecht nachweisen. Zum Kollektivarbeitsrecht gehört in diesem Kontext das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, das Tarifvertragsrecht sowie das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht.

Vorrang hat aber das individuelle Arbeitsrecht, weil dort besondere Kenntnisse bezüglich den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts, des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen und dem Schutz besonderer Personengruppen, wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren, erwartet werden.

Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht tragen zu dürfen, muss der Bewerber mindestens 100 selbst bearbeitete Fälle belegen, von denen 50 Prozent gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein müssen.

Bevor es einem Juristen erlaubt wird, sich um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu bemühen, muss er sich zunächst zum Rechtsanwalt, also einem Volljuristen, mit Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen.

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