Abmahnung
Die Abmahnung
Der Zweck einer Abmahnung
Abmahnungen sind eine Möglichkeit auf vertragswidriges Verhalten hinzuweisen und mit der Forderung zu verknüpfen dieses in Zukunft zu unterlassen. Die Abmahnung kann einerseits durch den Arbeitgeber und andererseits durch den Arbeitnehmer erfolgen. In der Mehrzahl der Fälle mahnt jedoch der Arbeitgeber ab, denn wenn sich Arbeitnehmer nicht an die vertraglichen Absprachen halten, dient die Abmahnung als Disziplinarmaßnahme.
Eine Abmahnung ist dabei von anderen Disziplinarmaßnahmen, durch eine ihrer wichtigsten Eigenschaften, signifikant zu unterscheiden. Im Gegensatz zu Belehrung, Betriebsbuße und Co wohnt der Abmahnung, neben der Rüge- und Beweissicherungsfunktion, zusätzlich eine Warnfunktion inne. Diese droht ganz unmissverständlich an, dass der Abgemahnte von einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgehen muss, wenn er sein vertragswidriges Verhalten nicht beendet. Und bitte beachten: Droht eine Disziplinarmaßnahme mit einer Kündigung, ist es rechtlich gesehen eine Abmahnung - unabhängig von der Dokumentenbezeichnung.
Abmahnung erhalten – was nun?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um auf eine Abmahnung zu reagieren. Abgemahnte können eine Gegendarstellung verfassen, um der Abmahnung zu widersprechen, den Betriebsrat einschalten, prüfen, ob ein Anspruch auf Rücknahme aus der Personalakte besteht oder einfach nichts tun.
Eine voreilige Stellungnahme sollte der Abgemahnte aber vermeiden, weil es weder hilfreich ist, impulsiv zu widersprechen, noch die erhobenen Vorwürfe zu bestätigen. Gleichwohl wird es nicht schaden, zu zeigen, dass man sich mit den Beschuldigung befasst.
Nicht selten wird geraten, gegen erhaltene Abmahnungen zu klagen, dabei gibt es aber Fälle, in denen es klüger ist, nichts zu unternehmen. Eine unbestreitbar zu Unrecht erteilte Abmahnung, kann bei einem späteren Prozess beim Arbeitsgericht, als Joker gezogen werden.
Wie das nützlichste Verhalten nach einer Abmahnung aussieht, hängt von den individuellen Umständen ab. Nimmt der Arbeitnehmer eine Abmahnung als angemessen wahr, muss er sein vertragswidriges Verhalten lediglich abstellen. Sind die Dinge komplizierter, lohnt es sich, externen Rat einzuholen – bei innerbetrieblichem Hintergrund vom Betriebsrat, in allen anderen Fällen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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