Anwaltskosten nach einer Kündigung

Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung

Bevor für eine anwaltliche Beratung oder Vertretung Kosten anfallen, erhalten Sie, in Form unserer Soforthilfe, eine kostenlosen Ersteinschätzung. Dafür reicht ein Anruf unserer Nummer 030-610828045. Dort erreichen Sie einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt, dem können Sie Ihr Anliegen erläutern und kriegen danach eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Aussichten.

Diese Auskünfte und die hiermit verknüpften Perspektiven befähigt Sie, selbst zu beurteilen, ob sich in der Angelegenheit eine umfassende anwaltliche Beratung und juristische Vertretung rechnet. Darum können Sie völlig unbelastet entscheiden, denn erst die eventuell folgende Beratung oder Vertretung ist mit Kosten verbunden.


Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Aus dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ergeben sich die Kosten für die Beratung durch den Rechtsanwalt. In unserer Berliner Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. Während des Beratungsgesprächs wird untersucht, ob für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns Sinn macht. Nebenbei sei erwähnt, dieses Gespräch ist für die Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe Berlin e.V. kostenlos. Hier können Sie unserem Verein beitreten.

Juristische Vertretung nach einer Kündigung heißt zuvörderst, das Führen einer Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Berlin. Genauso wie die dafür anfallenden Anwaltskosten, leiten sich auch die Gerichtskosten aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Der final maßgebliche Kostenfaktor ist der Streitwert, welcher bei einer Kündigungsschutzklage drei Bruttogehälter beträgt.

Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten zusammengerechnet 10.250,00 Euro müssen Sie mit Anwaltskosten von 2005,15 Euro rechnen, wenn das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 792,54 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 10.250,00 Euro Streitwert, 4.010,30 Euro nach einem Urteil und 5.595,38 Euro nach einer Einigung.

Wir von der Berliner Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin:  030 610828045


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