Bei Kündigung, Anwalt einschalten

Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?

Bevorzugter Weise, sofort! Sobald Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, befinden sie sich meist in einer äußerst angespannten Situation, weil sie nicht wissen, wo ihnen der Kopf steht. Dabei kommt es gerade in diesen Tagen darauf an, schnelle und richtige Entscheidungen zu treffen und eben deswegen ist es geboten unverzüglich einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen.

So manche Arbeitnehmer schrecken davor zurück einen Anwalt einzuschalten, da sie ausufernde Honorare erwarten, obwohl es dafür keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Rechtsanwalt wird Sie zunächst anhören. Nachdem Sie die Situation dargelegt haben, kriegen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre arbeitsrechtliche Situation selber einzuschätzen.


Auf was es nach einer Kündigung ankommt

Essenziell ist, sich vom Arbeitgeber zu nichts überreden zu lassen, schließlich gibt es keine Pflicht oder Notwendigkeit irgendetwas zu unterschreiben. Eher läuft der Arbeitgeber Gefahr, aufgrund seines Handelns selber für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, mal wegen Formfehlern, mal wegen mangelhafter Kündigungsgründe.

Reden Sie nach einer Kündigung unverzüglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, da mit dem Erhalt der Kündigung Fristen zu laufen beginnen. Wenn jemand diese nicht einhält, verspielt er juristische Möglichkeiten und riskiert außerdem finanzielle Ansprüche.

Sofern der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis gekündigt hat, muss eine Dreiwochenfrist beachtet werden, dabei handelt es sich um eine sogenannte materielle Präklusion. Das besagt, wenn der Gekündigte nicht binnen drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage antwortet, gilt die Kündigung, unabhängig von ihrer Wirksamkeit, als akzeptiert.

Aber Achtung, es gibt noch sehr viel kürzere Fristen, die nach der Kündigung anfangen zu laufen, zum Beispiel muss diese falls von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet, innerhalb von drei Tagen zurückgewiesen werden. Insofern ist es ratsam bei einer erhaltenen Kündigung, zügig einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einzubeziehen und dessen kostenlose Ersteinschätzung zu nutzen.

Wir von der Berliner Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 030 610828045


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