Mobbing



Mobbing am Arbeitsplatz

Was ist Mobbing?

Das unentwegte sowie willentliche Diskriminieren, Herabsetzen und Ausgrenzen von Menschen über einen längeren Zeitabschnitt bezeichnet man als Mobbing, jedoch handelt es sich dabei um keinen Rechtsbegriff. Unter der Bezeichnung Mobbing fasst man unterschiedliche Handlungen zusammen, welche aber nur teilweise strafbewehrt sind. Mobbing ist eine verwickelte Erscheinung, welche allein in Deutschland ungefähr anderthalb Millionen Mitarbeiter am Arbeitsplatz betrifft.

Mobbing im Job wird häufig durch schlechte Arbeitsorganisation hervorgerufen, zumal die Mitarbeiter eines Betriebes eine Art Zwangsgemeinschaft bilden, die unter entsprechenden Verhältnissen Machtkämpfe und Hass verstärkt. Schafft es die Leitung des Unternehmens nicht, das Betriebsklima zu korrigieren, entwickelt sich ein geeigneter Nährboden für Mobbing und dann suchen Personen mit wenig Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um das ihre zu stärken.

Auf Mobbing richtig reagieren

Mobbing ist ein unerwünschtes Vorgehen mit vielen möglichen Beteiligten, welches es zu erkennen gilt. Etliche Mitarbeiter schauen einfach nur weg, weil sie befürchten eventuell selbst zum Opfer zu werden, derweil andere vergnügt zugucken und hinzu kommen die Mittäter welche den Täter bei dessen Mobbinghandlungen unterstützen.

Sobald ein Mitarbeiter das fühlt, dass er gemobbt wird, sollte er sich unverzüglich wehren, indem er zuerst den Betriebsrat oder unmittelbare Vorgesetzte hinzuzieht. Insofern das nicht greift, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Führen eines Mobbing-Tagebuchs bewährt hat.

Darin muss der Betroffene alle Mobbinghandlungen über einige Wochen genau sammeln, das heißt, sorgfältig notieren, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es gibt. Beschimpfungen, eigene Wertungen, Verallgemeinerungen und bloße Vermutungen sollten indes vermieden werden.

Gehören zu solchen Mobbinghandlungen sexuelle Nötigung, weitere Tätlichkeiten, Beleidigungen oder auch üble Nachrede, kann eine Strafanzeige erstattet werden. Bei jeder Mobbinghandlungen ist der Arbeitgeber durchweg in der Pflicht, denn dieser muss das Mobbing unterbinden, indem er die Täter abmahnt, versetzt oder entlässt.

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